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   VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342   

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VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342 (https://dejure.org/2011,66605)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342 (https://dejure.org/2011,66605)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - AN 5 K 11.00342 (https://dejure.org/2011,66605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Konkrete Wiederholungsgefahr schwerer Straftaten; Grundinteresse der Gemeinschaft; Interessenabwägung bei Drogenhandel als Mitglied einer Bande (Verurteilung zu sieben Jahren Haft); Befristungsentscheidung ausnahmsweise noch nicht notwendig; Anwendung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342
    Sie ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin, die die überwiegende Zeit ihres Lebens in Deutschland gelebt hat und hier auch geboren ist, als sogenannter faktischer Inländer im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. hierzu: B.v. 10.8.2007, Az. 2 BvR 535/06, m.w.N.) zu behandeln ist.
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342
    Straftaten, wie solche, für die die Klägerin verurteilt wurde, berühren daher ganz offensichtlich ein Grundinteresse der Gemeinschaft im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 und reichen grundsätzlich sogar dafür aus, im Aufnahmemitgliedsstaat geborenen und aufgewachsenen Unionsbürgern die Freizügigkeitsrechte abzuerkennen (vgl. hierzu: EUGH, U.v. 23.11.2010, Az. C-145/09 "Panakiotis Zakoris", juris).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342
    Maßgeblich ist hierbei sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 3.8.2004, Az. 1 C 29.02, juris sowie EUGH, U.v. 11.11.2004, Az. C-467/02 Cetinkaya, InfAuslR 2005, 13).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342
    Maßgeblich ist hierbei sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 3.8.2004, Az. 1 C 29.02, juris sowie EUGH, U.v. 11.11.2004, Az. C-467/02 Cetinkaya, InfAuslR 2005, 13).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342
    Die Klägerin genießt als assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige somit den Ausweisungsschutz nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 und darf nur dann ausgewiesen werden, wenn auf Grund ihres persönlichen Verhaltens außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die bereits jede Gesetzesverletzung darstellen würde, eine tatsächliche hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Bundesrepublik Deutschland bzw. auch der Gemeinschaft berührt (vgl. EUGH, U.v. 10.2.2000, Az. C-340/97 Nazli, InfAuslR 2000, 161).
  • VGH Bayern, 07.03.2011 - 19 ZB 10.2701

    Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen mit

    Auszug aus VG Ansbach, 12.05.2011 - AN 5 K 11.00342
    Nachdem eine überwiegende konkrete Wiederholungsgefahr festgestellt wurde, womit eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit verbunden ist, sind vorliegend auch die Voraussetzungen einer Ausweisung gegeben, selbst wenn auf die assoziationsberechtigte Klägerin der Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EWG anzuwenden wäre (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 7.3.2011, Az. 19 ZB 10.2701 m.w.N.).
  • VG Berlin, 03.04.2012 - 35 K 80.11

    Frage der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Das gilt namentlich für den gewerbsmäßigen Drogenhandel ohne Eigenkonsum, der regelmäßig mit einer hohen kriminellen Energie verbunden ist sowie in schwerwiegender Weise Gesundheit und Leben anderer Menschen gefährdet (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2000 - BVerfG 2 BvR 2120/99 -, Rn. 16 f.; BVerwG, Urteile vom 31. August 2004 - BVerwG 1 C 25/03 -, Rn. 11 ff., und vom 26. Februar 2002 - BVerwG 1 C 21/00 -, Rn. 18 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2009 - OVG 11 ME 110/09 -, Rn. 10; VG Saarland, Beschluss vom 28. November 2011 - VG 10 L 1499/11 -, Rn. 11; VG Ansbach, Urteile vom 6. Juli 2011 - VG Au 6 K 10.2020 -, Rn. 37, und vom 12. Mai 2011 - VG AN 5 K 11.00342 -, Rn. 24; alle zit. nach juris).
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